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  • Unfall bei einer Wanderung

    Frage · 9 Antworten · 1 Unterstützer · 694 Aufrufe

    Wenn man auf der Plattform  Wanderungen ausschreibt und es passiert ein Unfall ,

    (Eigenes Verschulden des Verunfallten oder Witterungsbedingt)

    Inwieweit ist man Haftbar?

     

    Macht es eigentlich Sinn oder hilft es die Leute darauf aufmerksam zu machen

    das jeder für sich selbst verantwortlich es ist und keine Haftung übernommen wird?

     

    Wie ist eigentlich die rechtliche Lage? 

    Bitte um Antworten !

    ( Bitte keine Vermutungen sondern nur Antworten die Sinn machen)

    Danke!

     

    LG Bruno 

    26.07.25, 13:41 - Zuletzt bearbeitet 26.07.25, 13:57.

Antworten

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    🇦🇹 1. Grundsatz: Eigenverantwortung bei privaten Unternehmungen

    Nach österreichischem Zivilrecht (§ 1295 ABGB ff.) gilt:

    > Jede Person ist grundsätzlich für sich selbst verantwortlich.

     

    Wenn du als private Person eine Wanderung vorschlägst oder koordinierst – etwa über eine Plattform wie Facebook, Bergfex, Komoot oder eine WhatsApp-Gruppe – und keine vertragliche oder entgeltliche Verpflichtung eingehst, trägst du grundsätzlich keine Haftung, solange du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden herbeiführst.


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    ⚠️ 2. Wann du in Österreich doch haftbar gemacht werden kannst

    Du kannst unter Umständen haften, wenn:

    Du grobe Fahrlässigkeit begehst (z. B. führst Leute in Lawinengefahr trotz Warnung).

    Du falsche Informationen gibst, etwa die Tour als leicht bezeichnest, obwohl sie alpin anspruchsvoll ist.

    Du den Eindruck erweckst, organisierter Veranstalter oder Führer zu sein – etwa mit Formulierungen wie „Ich führe euch“ oder „Ich übernehme die Leitung“.


    ➡️ Dann könnten Ansprüche nach dem Schadenersatzrecht (§ 1295 ABGB) oder wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten entstehen.


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    ✅ 3. Haftungsausschluss: Auch in Österreich empfehlenswert

    Ein klar formulierter Haftungsausschluss-Hinweis ist auch in Österreich rechtlich sinnvoll, um die Erwartungshaltung zu klären:

    > Haftungsausschluss (für Österreich)
    Diese Wanderung ist ein rein privates, gemeinsames Unternehmen ohne gewerblichen oder vereinsmäßigen Charakter. Jeder nimmt eigenverantwortlich teil und ist für sich selbst und seine Ausrüstung zuständig. Es wird keine Haftung für Unfälle, Verletzungen oder Schäden übernommen.

     

    Ein solcher Text kann nicht jegliche Haftung ausschließen, aber zeigt deutlich: Du trittst nicht als Veranstalter oder Wanderführer auf. Er hilft, das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung deutlich zu verringern.


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    ⛑️ 4. Versicherung in Österreich

    Falls du regelmäßig Aktivitäten organisierst, wäre auch in Österreich ratsam:

    Private Haftpflichtversicherung prüfen (ob „Gefälligkeitshandlungen“ gedeckt sind).

    Eventuell Mitgliedschaft im Alpenverein Österreich – dort sind Teilnehmer und Tourenführer unter bestimmten Bedingungen abgesichert.

     

     

  •  Zusammenfassung für Österreich

    Punkt Erklärung

    Haftung Nur bei grober Fahrlässigkeit oder falscher Darstellung
    Veranstalter-Rolle vermeiden Keine Führung übernehmen, keine Entgelte
    Haftungsausschluss Sehr empfehlenswert zur Absicherung
    Versicherung Optional, 

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    ✅ 4. Haftungsausschluss: Sinnvoll?

    Ja, ein Haftungsausschluss ist sehr sinnvoll, insbesondere wenn du regelmäßig Wanderungen ausschreibst. Beispiel:

    > Haftungsausschluss:
    Diese Wanderung ist eine private, nicht geführte Tour. Jeder Teilnehmer handelt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Es wird keine Haftung für Unfälle, Schäden oder Verluste übernommen.

    Dieser Hinweis schützt dich nicht absolut, aber er zeigt, dass du nicht als Veranstalter im rechtlichen Sinne agierst. Er kann im Streitfall haftungsmildernd wirken.

    📌 5. Empfohlene Praxis

    Klare Formulierungen: Nicht sagen „Ich führe euch“, sondern „Ich plane eine private Wanderung, jeder ist selbst verantwortlich“.

    Schwierigkeit ehrlich angeben: Gelände, Höhenmeter, Wetterlage, etc.

    Gefahrenhinweise geben, z. B. bei Nässe, Steinschlaggefahr, etc.

    Haftungsausschluss posten (s.o.).

    🔒 6. Versicherung (optional, aber sinnvoll)

    Du kannst als Organisator eine private Haftpflichtversicherung haben, die auch „Gefälligkeitshandlungen“ abdeckt.

    Für regelmäßige Touren lohnt sich ggf. eine Vereinsmitgliedschaft, z. B. beim Alpenverein – dort sind oft Führer und Teilnehmer abgesichert.

    Du bist nicht automatisch haftbar, wenn du private Wanderungen organisierst – sofern du nicht als Veranstalter mit besonderer Verantwortung auftrittst.
    Ein Haftungsausschluss ist sinnvoll, aber schützt nicht in jedem Fall. Vermeide es, dich als „Wanderführer“ darzustellen, und formuliere immer klar, dass alle auf eigene Verantwortung teilnehmen.

  •  Grundsatz: Privates Wandern in Gruppen

    Wenn du als private Person eine Wanderung ausschreibst, bist du nicht automatisch haftbar für Unfälle, die anderen Teilnehmern passieren. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht:

    > Jeder ist für sich selbst verantwortlich, solange keine besondere Verpflichtung übernommen wurde.

     

    Das bedeutet:

    Stolpert jemand, rutscht aus oder verletzt sich wegen eigener Unachtsamkeit oder schlechter Witterung → keine Haftung deinerseits, sofern du nicht fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hast.

     

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    ⚖️ 2. Wichtiger Unterschied: Privatperson vs. Veranstalter

    Haftung kann entstehen, wenn du den Eindruck vermittelst, dass du als Veranstalter mit besonderer Verantwortung auftrittst. Dann können folgende Aspekte eine Rolle spielen:

    Rolle Haftungsrisiko

    Privatperson: "Ich gehe wandern, wer will mitkommen?" Gering bis keine Haftung
    Organisator mit Sorgfaltspflicht (z. B. klare Führung, Vorbereitung, Verantwortung für andere) Höheres Risiko einer Haftung
    Kommerzieller Anbieter (gegen Bezahlung, mit Verträgen) Volle Veranstalterhaftung

     

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    🛑 3. Was kann zu Haftung führen?

    Du kannst haftbar gemacht werden, wenn du schuldhaft einen Schaden verursachst:

    Falsche Informationen: z. B. wenn du die Wanderung als „leicht“ beschreibst, sie aber sehr anspruchsvoll ist.

    Fahrlässigkeit: z. B. du ignorierst bekannte Gefahren (Lawinenwarnung, Sturmwarnung).

    Verletzung von Verkehrssicherungspflichten: z. B. du führst unerfahrene Teilnehmer absichtlich durch gefährliches Gelände.

     

  • 26.07.25, 18:15

    Mindestens in der Schweiz ist ein solches ereignis ein EINZELFALL, der auch als solches beurteilt, untersucht wird.

    Hauptsächlich gilt 'wo kein Kläger, da kein Richter".....

    Sicher sind solche Hinweise...

    'auf eigene Verantwortung" mehr als nur schwammig und jede 'Haftung wird abgelehnt" entscheidet bei einer allfãlligen Klage sicher nicht der 'Veranstalter" sondern der Richter.

    Bringt zb. der 'Veranstalter" jemand (Grob) Fahrlãssig, willentlich, oder aus Bosheit in Gefahr, sieht es für diesen sehr schlecht aus.

    Da nutzen dann ALLE Haftungs-ablehnungen gar nichts mehr.

  • 26.07.25, 15:25 - Zuletzt bearbeitet 26.07.25, 15:29.

    Betrifft nicht nur Wandern, in der Ausschreibung sollte man möglichst zweifelsfrei erklären worum es geht. Dann ist jeder selbst dafür verantwortlich ob er sich das zutraut. Hier noch der österreichische Gesetztestext bezüglich Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit.

    https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/6

  • 26.07.25, 14:07

    Meine meinung ist, dass nur eine auskunft einer versicherung, besser eines rechtsanwalts relevant ist. Lg briga

  • 26.07.25, 14:00

    Und der Ausgang zum Schluss 👌

    Screenshot_20250726_134622_Samsung Internet.jpg
  • 26.07.25, 13:59

    Hey Bruno 👋

     

    Es gab schonmal ein Versuch das zu erklären, und hier die ganze Geschichte im Screenshots. 

    Hoffentlich reicht es Dir als Antwort.

     

     

    Screenshot_20250726_134515_Samsung Internet.jpg
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