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  • Stalking …der Begriff ist heute sehr modern

    Diskussion · 10 Beiträge · 1 Gefällt mir · 124 Aufrufe

     aber ab wann wird man zum Stalker…! Du bist heute blockiert und möchtest wissen warum , dann bist du schon ein Stalker ..?


    Vielleicht könnte man über den Unterschied diskutieren , wann man sich  belästigt fühlt oder ob es schon Stalking ist  …🙄  

    16.09.25, 23:01 - Zuletzt bearbeitet 16.09.25, 23:11.

Beiträge

  • 17.09.25, 02:20

    § 105 StGB Nötigung:  Wer einen anderen mit Gewalt oder durch gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

  • 17.09.25, 01:35 - Zuletzt bearbeitet 17.09.25, 02:42.

     

    Marcus:

     

    Peperone:

     

    Also fragst Du insgesamt zweimal? Das ist wohl weit weg von Stalking...

      ich habe einer Frau ein Angebot gemacht und sie hat es nicht angenommen,  soll ich sie jetzt öffentlich bloßstellen …🙄  bin am überlegen und vermutlich werde ich es tun !  

     

    Warum willst du jemanden bloßstellen weil sie dein Angebot nicht angenommen hat, das würde kein gutes Licht auf dich werfen. Außerdem wirst vermutlich von der Plattform entfernt wenn du jemanden zu etwas nötigst oder bloßstellst und kannst mit Klagen oder Anzeigen auch nach dem Datenschutzgesetz rechnen. 

  • 17.09.25, 01:18

    Doxing ist auch ein Straftatbestand

  • 17.09.25, 01:14 - Zuletzt bearbeitet 17.09.25, 01:22.

    Stalking ist in Österreich ein Strafrechtsdelikt gem. § 107a StGB (Beharrliche Verfolgung) durch Auflauern z.B. vor der Wohnung und am Arbeitsplatz. Weiters gem. § 107b StGB (Fortdauernde Belästigung) durch Telekommunikationsmittel und Computersysteme. Kurzfristige Meinungsverschiedeneheiten per PN oder WA können kein Stalking sein weil man den Anderen jederzeit blockieren kann. Veröffentlichen von diskriminierenden Sachverhalten könnten als Rufschädigung oder Ehrenbeleidigung geklagt werden. Wissentlich falsche Beschuldigungen strafbarer Handlungen könnten als Verleumdung angezeigt werden.

  • 16.09.25, 23:45

    Was war dass denn für eine Angebot und warum willst Du sie bloß stellen weil sie es nicht angenommen hat? 

  •  

    Peperone:

     

    Marcus:

     

     

    ich möchte wissen warum ich deaktiviert wurde und wenn ich keine Antwort bekomme frage ich nochmals nach ! Bin ich deshalb ein Stalker ?

    Also fragst Du insgesamt zweimal? Das ist wohl weit weg von Stalking...

      ich habe einer Frau ein Angebot gemacht und sie hat es nicht angenommen,  soll ich sie jetzt öffentlich bloßstellen …🙄  bin am überlegen und vermutlich werde ich es tun !  

     

  •  

    Peperone:

     

    Marcus:

     

     

    ich möchte wissen warum ich deaktiviert wurde und wenn ich keine Antwort bekomme frage ich nochmals nach ! Bin ich deshalb ein Stalker ?

    Also fragst Du insgesamt zweimal? Das ist wohl weit weg von Stalking...

    Sorry tut mir leid..🙋‍♂️

  • 16.09.25, 23:22

     

    Marcus:

     

    Marcus:

    undefined

     

    Peperone:

    Schwieriges Thema, aber bei einer einmaligen Nachfrage ist man sicher noch kein Stalker, 
    dazu muss eine „obsessives und unnormal langes Muster von Bedrohung durch Belästi-
    gung gegen ein bestimmtes Individuum gerichtet“ sein, wobei die Grenze da wohl 
    schwimmend ver-läuft und vom individuellen Empfinden der/des Betroffenen ausgeht:  

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stalking

    ich möchte wissen warum ich deaktiviert wurde und wenn ich keine Antwort bekomme frage ich nochmals nach ! Bin ich deshalb ein Stalker ?

    Also fragst Du insgesamt zweimal? Das ist wohl weit weg von Stalking...

  •  

    Marcus:

    undefined

     

    Peperone:

    Schwieriges Thema, aber bei einer einmaligen Nachfrage ist man sicher noch kein Stalker, 
    dazu muss eine „obsessives und unnormal langes Muster von Bedrohung durch Belästi-
    gung gegen ein bestimmtes Individuum gerichtet“ sein, wobei die Grenze da wohl 
    schwimmend ver-läuft und vom individuellen Empfinden der/des Betroffenen ausgeht:  

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stalking

    ich möchte wissen warum ich deaktiviert wurde und wenn ich keine Antwort bekomme frage ich nochmals nach ! Bin ich deshalb ein Stalker ?

  • 16.09.25, 23:09 - Zuletzt bearbeitet 16.09.25, 23:09.

    Schwieriges Thema, aber bei einer einmaligen Nachfrage ist man sicher noch kein Stalker, 
    dazu muss eine „obsessives und unnormal langes Muster von Bedrohung durch Belästi-
    gung gegen ein bestimmtes Individuum gerichtet“ sein, wobei die Grenze da wohl 
    schwimmend ver-läuft und vom individuellen Empfinden der/des Betroffenen ausgeht:  

    https://de.wikipedia.org/wiki/Stalking

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