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  • Was ist mit den Opfern die zurück bleiben!

    Diskussion · 91 Beiträge · 4 Gefällt mir · 1.803 Aufrufe

    In vielen Diskussionen über Trennungen oder Ghosting hört man oft: „Jeder hat das Recht, eine Beziehung zu beenden.“ Das stimmt ,  niemand kann gezwungen werden, zu bleiben.

    Aber was ist mit dem Partner, der zurückbleibt? Dieser Mensch hat Zeit, Energie und Gefühle investiert ,  manchmal Jahre seines Lebens. Alles, woran er geglaubt und gearbeitet hat, bleibt plötzlich zurück und wird oft ausgeblendet.

    Das Recht, die Beziehung zu beenden, wird respektiert; die emotionalen Rechte des Zurückbleibenden ,  auf Klarheit, Wertschätzung und Verarbeitung , werden hingegen kaum anerkannt. Es ist nachvollziehbar, dass diese extreme emotionale Belastung manchmal in Aggression oder sogar Gewalt umschlagen kann, auch wenn das niemals gerechtfertigt ist.

    Es geht nicht darum, das Recht des einen infrage zu stellen, sondern darum, auch die Erfahrung des anderen sichtbar zu machen. Wer viel investiert hat, sollte nicht einfach bloßgestellt oder unsichtbar werden, nur weil der andere seine Freiheit ausübt.

    Was ist eure Meinung dazu , hat das Opfer keine Rechte ..

     


     

    12.12.25, 00:11

Beiträge

  • Heute, 16:44

     

    Waldgeist:

     

    Alina:

    @waldgeist 

     

    Du verteidigst halt weiter deine Grundtese das Personen die verlassen werden Opfer sind bei denen es verständlich ist das diese aggressiv werden.

     

    Das ist die Grundlage wegen der Frauen ermordet werden, das ist DAS Motiv für Femizide. Und kein Argument für mildernde Umstände.

    demnach widerspricht du unsere Rechtsprechung,  denn Motive werden hier sehr wohl berücksichtigt,  ansonsten würde man für jeden Mord das gleiche Urteil fällen ! 

     

    Dem widerspreche ich nicht.

    Aber wenn jemand wegen eines verletzten Egos mildernde Umstände fordert sollte das eher ein Anwärter für besondere schwere der schuld sein.

     

    Ist dir bewusst dass du morde in Folge von Trennung verteidigt?

     

    Motive sind nicht egal. Habe ich nicht gesagt.

    Tötungen weil man den Partner nicht gehen lassen will stellt meiner Meinung nach ein Motiv da was besondere schwere Bedarf.

    Kein mildernder Umstand.

     

    Du ziehst Kinder mit rein, dabei geht es dir aber nicht um die Kinder, die in den meisten Fällen eh bei der Mutter bleiben und im Trennungsfall tatsächlich zu Opfern werden können.

    Kinder werden so gut wie immer zum Opfer bei  Trennungen , denn sie  brauchen beide Elternteile die sie  unterstützen und fördern in ihrer Entwicklung ! 

     

    Darum ging es aber nicht.

     

    Wer nicht bereit ist sich um ein 21iger Kind zu kümmern wird auch bei anderen Problemen dem Kind die Schuld geben und ist nicht bereit dieses zu nehmen wie es ist.

    Ich finde es sehr naiv Kinder zu bekommen und davon aus zu gehen dass alles problemlos wird und die Möglichkeit das Behinderung oder Krankheit intensivere oder langfristige Pflege und Betreuung nötig macht für möglich hält.

     

    grundsätzlich geht man nicht davon aus,  dass man ein behindertes Kind bekommt,  ansonsten würde man vielleicht keine Kinder in die Welt setzen .  Auch wenn man es als naiv bezeichnet ändert es nicht an der Tatsache. 

     

    Dann sollte man keine Kinder in die Welt setzen.

    Es ist tatsächliche das viele Menschen Kinder in die Welt setzen die es bleiben lassen sollten.

     

    Es ist für die Grundtese aber irrelevant. 

     

    Eltern die ihr Kind verlassen machen sich dem Kind gegenüber schuldig aber nicht dem anderen Elternteil gegenüber.

     

     

    Ich habe bereits geschrieben , dass das eine das andere nicht ausschließt . 
    ich habe aber vergessen hinzuzufügen , dass es die Eltern vielleicht einmal nicht mehr gibt . Und was passiert dann mit dem behinderten Kindern die ihr Leben lang Unterstützung und Betreuung brauchen ! 
    Das  Kind von meiner Großcousine lebt heute noch und er hat das Begräbnis seiner Mutter  nicht wirklich bewusst mitbekommen.   Ich glaube er dachte es ist irgendein Familienfest ..

     

    Was hat das mit dem Thema zu tun?

  • Ich tue mich mit dem Begriff „Opfer“ in diesem Zusammenhang schwer. Meiner Meinung nach passt diese Rolle hier nicht. In Trennungssituationen wird vieles auf den anderen projiziert – Erwartungen, Hoffnungen, Enttäuschungen. Das ist oft weniger der andere Mensch als das eigene Ego, das verletzt ist.

     

    So schmerzhaft eine Trennung auch sein kann: Jeder ist für sich selbst verantwortlich – für die eigenen Gefühle, die Verarbeitung und den Umgang mit dem Erlebten. Diese Verantwortung lässt sich nicht auf den Partner oder die Partnerin übertragen. Niemand schuldet einem Menschen das Weiterführen einer Beziehung, nur weil Zeit, Energie oder Gefühle investiert wurden.

     

    Verständnis für Schmerz ist wichtig. Aber Verantwortung bleibt immer bei jedem selbst.

     

    Thomas Kissing

  • Heute, 11:34 - Zuletzt bearbeitet Heute, 11:36.

     

    Alina:

    @waldgeist 

     

    Du verteidigst halt weiter deine Grundtese das Personen die verlassen werden Opfer sind bei denen es verständlich ist das diese aggressiv werden.

     

    Das ist die Grundlage wegen der Frauen ermordet werden, das ist DAS Motiv für Femizide. Und kein Argument für mildernde Umstände.

    demnach widerspricht du unsere Rechtsprechung,  denn Motive werden hier sehr wohl berücksichtigt,  ansonsten würde man für jeden Mord das gleiche Urteil fällen ! 

    Du ziehst Kinder mit rein, dabei geht es dir aber nicht um die Kinder, die in den meisten Fällen eh bei der Mutter bleiben und im Trennungsfall tatsächlich zu Opfern werden können.

    Kinder werden so gut wie immer zum Opfer bei  Trennungen , denn sie  brauchen beide Elternteile die sie  unterstützen und fördern in ihrer Entwicklung ! 

    Wer nicht bereit ist sich um ein 21iger Kind zu kümmern wird auch bei anderen Problemen dem Kind die Schuld geben und ist nicht bereit dieses zu nehmen wie es ist.

    Ich finde es sehr naiv Kinder zu bekommen und davon aus zu gehen dass alles problemlos wird und die Möglichkeit das Behinderung oder Krankheit intensivere oder langfristige Pflege und Betreuung nötig macht für möglich hält.

     

    grundsätzlich geht man nicht davon aus,  dass man ein behindertes Kind bekommt,  ansonsten würde man vielleicht keine Kinder in die Welt setzen .  Auch wenn man es als naiv bezeichnet ändert es nicht an der Tatsache. 

    Es ist für die Grundtese aber irrelevant. 

     

    Eltern die ihr Kind verlassen machen sich dem Kind gegenüber schuldig aber nicht dem anderen Elternteil gegenüber.

     

     

    Ich habe bereits geschrieben , dass das eine das andere nicht ausschließt . 
    ich habe aber vergessen hinzuzufügen , dass es die Eltern vielleicht einmal nicht mehr gibt . Und was passiert dann mit dem behinderten Kindern die ihr Leben lang Unterstützung und Betreuung brauchen ! 
    Das  Kind von meiner Großcousine lebt heute noch und er hat das Begräbnis seiner Mutter  nicht wirklich bewusst mitbekommen.   Ich glaube er dachte es ist irgendein Familienfest ..

  • Heute, 08:43

    Der Zurückbleibende hat das Recht auf Trauer, Unterstützung und Zeit zur Verarbeitung. Aber nicht das Recht, den anderen festzuhalten oder zu kontrollieren. Investition erzeugt keine Schuld beim anderen – sonst wäre jede Beziehung ein Schuldverhältnis statt einer freien Wahl.

  • Heute, 07:08

     

    Waldgeist:

     

    Alina:

     

     

    Was heißt "Recht" in diesem Kontext?

     

    Jemand respektlos oder geringschätzig zu behandeln kann den Straftatbestand der Beleidigung oder des Rufmord erfüllen. Ghosting erfüllt das nicht.

    wenn mich jemand respektlos und geringschätzig behandelt , kann ich jederzeit diesen kontakt  beenden ! 

    Wenn ich aber jemanden höflich und respektvoll behandle und plötzlich wird der Kontakt beendet , 

    dann ist es zumindest moralisch verwerflich . 

     

    Du sagst also das ich moralisch verpflichtet bin den Kontakt mit einer Person fort zu führen die mich langweilt und kein Interessen mit mir teilt solange diese höflich und respektvoll ist.

     

    Natürlich kann man das als schlechtes, unfreundliches oder asoziales Verhalten benennen aber wo das anfängt und aufhört beurteilen Leute unterschiedlich.

    ich denke dass Menschen sehr gut unterscheiden können ob sie höflich ,  respektvoll und freundlich behandelt werden , oder unhöflich,  respektlos und unfreundlich .  
     

     

    Nein. Das ist subjektiv.

  • Heute, 07:01

    @waldgeist 

     

    Du verteidigst halt weiter deine Grundtese das Personen die verlassen werden Opfer sind bei denen es verständlich ist das diese aggressiv werden.

     

    Das ist die Grundlage wegen der Frauen ermordet werden, das ist DAS Motiv für Femizide. Und kein Argument für mildernde Umstände.

     

    Du ziehst Kinder mit rein, dabei geht es dir aber nicht um die Kinder, die in den meisten Fällen eh bei der Mutter bleiben und im Trennungsfall tatsächlich zu Opfern werden können.

     

    Wer nicht bereit ist sich um ein 21iger Kind zu kümmern wird auch bei anderen Problemen dem Kind die Schuld geben und ist nicht bereit dieses zu nehmen wie es ist.

    Ich finde es sehr naiv Kinder zu bekommen und davon aus zu gehen dass alles problemlos wird und die Möglichkeit das Behinderung oder Krankheit intensivere oder langfristige Pflege und Betreuung nötig macht für möglich hält.

     

    Es ist für die Grundtese aber irrelevant. 

     

    Eltern die ihr Kind verlassen machen sich dem Kind gegenüber schuldig aber nicht dem anderen Elternteil gegenüber.

     

     

  • Gestern, 23:49

     

    Alina:

     

    Marianne:

    Ja, jeder hat das Recht eine Beziehung zu beenden. Aber er hat NICHT das Recht den anderen respektlos und geringschätzig zu behandeln, was bei ghosting der Fall ist. Diese Menschen sind entweder eiskalte Narzissen oder erbärmliche Feiglinge.

     

    Was heißt "Recht" in diesem Kontext?

     

    Jemand respektlos oder geringschätzig zu behandeln kann den Straftatbestand der Beleidigung oder des Rufmord erfüllen. Ghosting erfüllt das nicht.

    wenn mich jemand respektlos und geringschätzig behandelt , kann ich jederzeit diesen kontakt  beenden ! 

    Wenn ich aber jemanden höflich und respektvoll behandle und plötzlich wird der Kontakt beendet , 

    dann ist es zumindest moralisch verwerflich . 

    Natürlich kann man das als schlechtes, unfreundliches oder asoziales Verhalten benennen aber wo das anfängt und aufhört beurteilen Leute unterschiedlich.

    ich denke dass Menschen sehr gut unterscheiden können ob sie höflich ,  respektvoll und freundlich behandelt werden , oder unhöflich,  respektlos und unfreundlich .  

    Wenn ich beim Chatten merke das es mit dem anderen Menschen für mich nicht passt sag ch das, ein mal, fragt er weiter nach auch ein zweites Mal und dann ignoriere ich die Person wenn sie weiter schreibt.

    Manche betrachten das als ghosting.

    wenn du jemanden darüber informierst , dass du mit ihm keinen Kontakt mehr möchtest,    dann fällt das auch nicht unter Ghosting  . 
     

  • Gestern, 23:34

     

    Alina:

     

    Waldgeist:

     

    Der Vergleich ist unzulässig , denn ein 

    gesundes Kind und ein Kind mit einer schweren, lebenslangen Behinderung bedeuten völlig unterschiedliche Lebensrealitäten.

    Wenn ein Vater eine Frau genau in dem Moment verlässt, in dem feststeht, dass das gemeinsame Kind dauerhaft pflegebedürftig sein wird, ist das kein „normaler Trennungsfall“, sondern ein Rückzug aus Verantwortung.

    Deshalb kann man diese Beispiele nicht gleichsetzen das wäre ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. 


     

     

    Ich bin nicht deiner Meinung.

     

    Wenn man sich für ein Kind entscheidet muss man mit einkalkulieren das dieses eine Behinderung oder Krankheit haben könnte und Probleme aufkommen.

     

    ich glaube nicht , dass  jemand einkalkuliert , dass er ein behindertes Kind bekommt ! 

    Wenn sich ein Partner trennt und den anderen mit der Verantwortung ein Kind zu versorgen alleine lässt ist der Grund egal.

    in diesem Fall entzieht er sich seiner Verantwortung und deshalb ist der Grund nicht egal . 

    Ein Mann der ein 21 Kind verlässt wäre auch für ein gesundes Kind kein guter Vater gewesen.

    Das ist reine Spekulation und durch nichts bewiesen ! 

    Das Kind zu verlassen kann man ihm vorwerfen aber nicht das Verlassen der Frau.

    Das eine schließt aber das andere nicht aus ! 

    Auch ein gesundes Kind braucht sehr lange intensive Pflege und Fürsorge. Sicher ist heute die Unterstützung eine andere als früher und trotzdem finde ich nicht das der Unterschied so elementar ist.

    Alle betroffenen mit trisomi 21 die ich kennen gelernt habe waren ganz wundervolle liebe Menschen die zwar auch im fortgeschrittenen Alter wie Kinder waren aber wie liebe und süße Kinder.

    Es gibt härtere Behinderungen und auch damit muss man rechnen und zurecht kommen.

    ein gesundes Kind macht Fortschritte und entwickelt sich zu einem Erwachsenen,  der keine Pflege und Unterstützung mehr benötigt ! 
    Ein  behindertes Kind braucht sein Leben lang Fürsorge , Unterstützung und Betreuung . 
     Es hat doch niemand bestritten , dass Kinder mit Down-Syndrom nicht süß und herzlich sind , allerdings bleiben Sie für immer Kinder . 
     

    Gleichgesetzt habe ich es allerdings nicht.

     

    Auf die wesentlichen Punkte gehst du nicht ein.

    Was ich durchaus respektlos finde.

    ich bin bisher auf alle Punkte eingegangen und wüsste nicht welchen übersehen habe . 

  • Gestern, 23:19

     

    Alina:

     

    Waldgeist:

     

    Du schreibst hier es gibt keine Entschuldigung für ungeplante Kinder , diesbezüglich muss ich dich korrigieren .  Es gibt Fälle wo die Frau das Kind plant und der Partner vor vollendete Tatsachen gestellt wird . In Österreich darf bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal abgetrieben werden danach nur in Ausnahmefällen.  wenn der Partner nicht rechtzeitig informiert wird und keine Abtreibung mehr möglich ist,  dann wird er eventuell ungewollt Vater . 
    persönlich kenne ich so einen Fall , aber den möchte ich hier nicht mehr anführen , jedenfalls wollte die Frau  den Partner damit an sich binden ! 
     

     

    In dem Fall war das Kind ja nicht ungeplant.

    Deine Beispiele ergeben einfach keinen Sinn.

    Für ihn war es nicht geplant ,  deshalb ergibt es einen Sinn . 

  • Gestern, 23:09

     

    Marianne:

     

    Alina:

     

     

    Was heißt "Recht" in diesem Kontext?

     

    Jemand respektlos oder geringschätzig zu behandeln kann den Straftatbestand der Beleidigung oder des Rufmord erfüllen. Ghosting erfüllt das nicht.

     

    Natürlich kann man das als schlechtes, unfreundliches oder asoziales Verhalten benennen aber wo das anfängt und aufhört beurteilen Leute unterschiedlich.

     

    Wenn ich beim Chatten merke das es mit dem anderen Menschen für mich nicht passt sag ch das, ein mal, fragt er weiter nach auch ein zweites Mal und dann ignoriere ich die Person wenn sie weiter schreibt.

    Manche betrachten das als ghosting.

    Es geht darum, dass der verlassende sich ohne Erklärung einfach nicht mehr meldet. natürlich fällt das andere nicht unter ghosting, das sollte doch klar sein.

     

    Sollte es, ist es aber für manche nicht.

  • Gestern, 22:59

     

    Waldgeist:

     

    Nanda:

    Darum prüfe wer sich ewig bindet. Alte Weisheit, auf ewig aktuell.

     

    In der heutigen Zeit der Aufklärung und grosser Anzahl Scheidungen gibt es für mich keine Entschuldigung für ungeplante Kinder. Und ich werde auch leicht säuerlich, wenn ich daran denke, was manche dieser Kinder deswegen dann später erleben müssen. 

     

    Geschah es mit Gewalt oder heimliche Beigabe von Drogen oder mit Erpressung- dann gilt das Wort Opfer, finde ich.

     

    ------

     

    Ja, früher war es anders und ja, da finde ich, darf man sagen, es gab Opfer. Aber: Auch ein Mann der Alimente zahlt ist in dem Sinne ein Opfer- denn auch er muss auf vieles verzichten deswegen in seiner späteren Lebensführung.

     

    ------

     

    Wenn jemand eine Beziehung verlässt, ist das eine Tat. Tat= Täter. Wohl eine grössere Definitionsfrage dahinter.

     

    Dabei kann er sich auch als Opfer fühlen: Manche Frauen versuchen den Mann durch ein Kind an sich zu binden. (Auch Männer können übrigens so handeln, das habe ich erlebt!).

    Und es gibt Menschen, die lügen dreist.

     

    Ja. Dann gibt es noch Menschen, die zeigen plötzlich eine neue Charakterseite, wenn sie unter grossem Druck kommen. Schulden, Jobverlust, Bindungsunfähigkeit oder eben Überfoderung mit einem behinderten Kind. Dann konnte man das nicht vorher wissen.

     

    Trotzdem: Darum prüfe ....

     

    Und jedem Opfer wie Täter stehen Gefühle wie Wut, Aggression, Ohnmachtsgefühle, Selbsthass zu.

    Klar geht es nicht an, dass man es auf andere Personen richtet.

    Aber so was zu verarbeiten kann dauern und ist nicht leicht.

     

    Bei so was können Aussenstehende wie wir Betroffene unterstützen, falls diese das wünschen und zulassen.

    Du schreibst hier es gibt keine Entschuldigung für ungeplante Kinder , diesbezüglich muss ich dich korrigieren .  Es gibt Fälle wo die Frau das Kind plant und der Partner vor vollendete Tatsachen gestellt wird . In Österreich darf bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal abgetrieben werden danach nur in Ausnahmefällen.  wenn der Partner nicht rechtzeitig informiert wird und keine Abtreibung mehr möglich ist,  dann wird er eventuell ungewollt Vater . 
    persönlich kenne ich so einen Fall , aber den möchte ich hier nicht mehr anführen , jedenfalls wollte die Frau  den Partner damit an sich binden ! 
     

     

    In dem Fall war das Kind ja nicht ungeplant.

    Deine Beispiele ergeben einfach keinen Sinn.

  • Gestern, 22:54

     

    Waldgeist:

     

    Alina:

     

    Ich bekomme keine Alimente.

    Ich fürchte es könnte ihn provozieren und es ist sicherer für uns ihn nicht an zu geben.

    Aber das ist für dieses Thema nicht relevant.

     

    Ich möchte das gar nicht so auf mich beziehen aber ich muss zugeben das ich mich davon im Umgangssprachen Sinne getriggert und angegriffen fühle.

     

    Als meine Frauenärztin gesagt hat das ich eine Frühuntersuchung machen könnte habe ich gefragt ob das muss, sie hat dann gefragt was den sei wenn es 21 hat, ich meinte "was soll dann sein, dann liebe ich es genau so" dann hat sie gefunden braucht es die auch nicht.

     

    Natürlich bin ich glücklich das mein Sohn gesund ist aber das hat nichts mit der Schuld zu tun die sein biologischer Vater hat.

    Das was der Mann mir angetan hat war ein Preis den es gekostet hat das es jetzt den Jungen gibt.

    Natürlich findet das nicht jede Mutter so, manche bereuen die Mutterschaft und das macht sie weder zu schlechten Menschen noch zu schlechten Müttern.

     

    Die Schwangerschaft und damit alleine zu sein und das Kind ist nichts was er mir angetan hat.

     

    Ein Kind zu haben und damit alleine zu sein ist kein Schaden der einem zugefügt wird.

     

    Aber das schlimmste daran ist ja das es ein Beispiel ist. Ein Beispiel dafür das jemand zu verlassen einen zum Täter macht und verlassen werden zum Opfer. Perfiede das dafür ein Beispiel Ran gezogen wird in dem eine Frau verlassen wurde, ich glaube nicht das sie dem zugestimmt hätte.

    Die Argumentation läuft auf eine Schuldumkehr hinaus, es gibt die argumentative Grundlage zu rechtfertigen das Frauen Schuld sind wenn sie von Männern ermordet werden wenn sie diese verlassen wollten.

     

     

    Der Vergleich ist unzulässig , denn ein 

    gesundes Kind und ein Kind mit einer schweren, lebenslangen Behinderung bedeuten völlig unterschiedliche Lebensrealitäten.

    Wenn ein Vater eine Frau genau in dem Moment verlässt, in dem feststeht, dass das gemeinsame Kind dauerhaft pflegebedürftig sein wird, ist das kein „normaler Trennungsfall“, sondern ein Rückzug aus Verantwortung.

    Deshalb kann man diese Beispiele nicht gleichsetzen das wäre ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. 


     

     

    Ich bin nicht deiner Meinung.

     

    Wenn man sich für ein Kind entscheidet muss man mit einkalkulieren das dieses eine Behinderung oder Krankheit haben könnte und Probleme aufkommen.

     

    Wenn sich ein Partner trennt und den anderen mit der Verantwortung ein Kind zu versorgen alleine lässt ist der Grund egal.

     

    Ein Mann der ein 21 Kind verlässt wäre auch für ein gesundes Kind kein guter Vater gewesen.

     

    Das Kind zu verlassen kann man ihm vorwerfen aber nicht das Verlassen der Frau.

     

    Auch ein gesundes Kind braucht sehr lange intensive Pflege und Fürsorge. Sicher ist heute die Unterstützung eine andere als früher und trotzdem finde ich nicht das der Unterschied so elementar ist.

    Alle betroffenen mit trisomi 21 die ich kennen gelernt habe waren ganz wundervolle liebe Menschen die zwar auch im fortgeschrittenen Alter wie Kinder waren aber wie liebe und süße Kinder.

    Es gibt härtere Behinderungen und auch damit muss man rechnen und zurecht kommen.

     

    Gleichgesetzt habe ich es allerdings nicht.

     

    Auf die wesentlichen Punkte gehst du nicht ein.

    Was ich durchaus respektlos finde.

  • Gestern, 21:57

    Herrje Wiener, Deine Geschichte macht echt zutiefst betroffen. Oje mineh...

     

    Da fällt mir keinen Rat ein. Höchstens evt. an die Medien/ Öffentlichkeit zu treten.

    Allerdings wird Dir auch das kaum das Kind bringen.

     

    Vielleicht wenn Junior erwachsen ist, wird er eventuell mal Dich suchen.

     

    Ich wünsche mir, diese Geschichte wäre nicht wahr...

     

  • Gestern, 21:13

     

    Marianne:

     

    Alina:

     

     

    Was heißt "Recht" in diesem Kontext?

     

    Jemand respektlos oder geringschätzig zu behandeln kann den Straftatbestand der Beleidigung oder des Rufmord erfüllen. Ghosting erfüllt das nicht.

     

    Natürlich kann man das als schlechtes, unfreundliches oder asoziales Verhalten benennen aber wo das anfängt und aufhört beurteilen Leute unterschiedlich.

     

    Wenn ich beim Chatten merke das es mit dem anderen Menschen für mich nicht passt sag ch das, ein mal, fragt er weiter nach auch ein zweites Mal und dann ignoriere ich die Person wenn sie weiter schreibt.

    Manche betrachten das als ghosting.

    Es geht darum, dass der verlassende sich ohne Erklärung einfach nicht mehr meldet. natürlich fällt das andere nicht unter ghosting, das sollte doch klar sein.

     Das dürfte aber nicht für alle klar sein,  was man unter Gosting versteht .  Deshalb habe ich es noch einmal angeführt . Wenn ich eine Beziehung normal respektvoll und höflich beende , dann fällt es auch nicht mehr unter Gosting …🙋‍♂️

  • Gestern, 21:07 - Zuletzt bearbeitet Gestern, 21:09.

     

    Nanda:

    Darum prüfe wer sich ewig bindet. Alte Weisheit, auf ewig aktuell.

     

    In der heutigen Zeit der Aufklärung und grosser Anzahl Scheidungen gibt es für mich keine Entschuldigung für ungeplante Kinder. Und ich werde auch leicht säuerlich, wenn ich daran denke, was manche dieser Kinder deswegen dann später erleben müssen. 

     

    Geschah es mit Gewalt oder heimliche Beigabe von Drogen oder mit Erpressung- dann gilt das Wort Opfer, finde ich.

     

    ------

     

    Ja, früher war es anders und ja, da finde ich, darf man sagen, es gab Opfer. Aber: Auch ein Mann der Alimente zahlt ist in dem Sinne ein Opfer- denn auch er muss auf vieles verzichten deswegen in seiner späteren Lebensführung.

     

    ------

     

    Wenn jemand eine Beziehung verlässt, ist das eine Tat. Tat= Täter. Wohl eine grössere Definitionsfrage dahinter.

     

    Dabei kann er sich auch als Opfer fühlen: Manche Frauen versuchen den Mann durch ein Kind an sich zu binden. (Auch Männer können übrigens so handeln, das habe ich erlebt!).

    Und es gibt Menschen, die lügen dreist.

     

    Ja. Dann gibt es noch Menschen, die zeigen plötzlich eine neue Charakterseite, wenn sie unter grossem Druck kommen. Schulden, Jobverlust, Bindungsunfähigkeit oder eben Überfoderung mit einem behinderten Kind. Dann konnte man das nicht vorher wissen.

     

    Trotzdem: Darum prüfe ....

     

    Und jedem Opfer wie Täter stehen Gefühle wie Wut, Aggression, Ohnmachtsgefühle, Selbsthass zu.

    Klar geht es nicht an, dass man es auf andere Personen richtet.

    Aber so was zu verarbeiten kann dauern und ist nicht leicht.

     

    Bei so was können Aussenstehende wie wir Betroffene unterstützen, falls diese das wünschen und zulassen.

    Du schreibst hier es gibt keine Entschuldigung für ungeplante Kinder , diesbezüglich muss ich dich korrigieren .  Es gibt Fälle wo die Frau das Kind plant und der Partner vor vollendete Tatsachen gestellt wird . In Österreich darf bis zur 14. Schwangerschaftswoche legal abgetrieben werden danach nur in Ausnahmefällen.  wenn der Partner nicht rechtzeitig informiert wird und keine Abtreibung mehr möglich ist,  dann wird er eventuell ungewollt Vater . 
    persönlich kenne ich so einen Fall , aber den möchte ich hier nicht mehr anführen , jedenfalls wollte die Frau  den Partner damit an sich binden ! 
     

  • Gestern, 21:03

     

    Alina:

     

    Marianne:

    Ja, jeder hat das Recht eine Beziehung zu beenden. Aber er hat NICHT das Recht den anderen respektlos und geringschätzig zu behandeln, was bei ghosting der Fall ist. Diese Menschen sind entweder eiskalte Narzissen oder erbärmliche Feiglinge.

     

    Was heißt "Recht" in diesem Kontext?

     

    Jemand respektlos oder geringschätzig zu behandeln kann den Straftatbestand der Beleidigung oder des Rufmord erfüllen. Ghosting erfüllt das nicht.

     

    Natürlich kann man das als schlechtes, unfreundliches oder asoziales Verhalten benennen aber wo das anfängt und aufhört beurteilen Leute unterschiedlich.

     

    Wenn ich beim Chatten merke das es mit dem anderen Menschen für mich nicht passt sag ch das, ein mal, fragt er weiter nach auch ein zweites Mal und dann ignoriere ich die Person wenn sie weiter schreibt.

    Manche betrachten das als ghosting.

    Es geht darum, dass der verlassende sich ohne Erklärung einfach nicht mehr meldet. natürlich fällt das andere nicht unter ghosting, das sollte doch klar sein.

  • Gestern, 20:54

     

    Karin:

    Also Andi

    du schreibst nicht zum Thema sondern über die Worte der Beitragende.

    Bist du mit Martins Worte, der sich Waldgeist nennt einverstanden, dass bei einer Trennung

    der/die Verlassene ein Opfer ist und es verständlich ist aggressiv zu werden?


    Das du dich über meine Worte mokierst ist selbstredend.

     

    Eine Beziehung ist ein loses Bündnis mit der Hoffnung dass es lange anhält. Ein Ende kann jederzeit von beiden Seiten durchgezogen werden oder mit Heiratsantrag gefestigt werden.

     

    Eine Heirat ist ein Versprechen mit Vertrag und gesetzlich geregelt, eine andere Voraussetzung. Die Trennung sollte begründet werden und wird gerichtlich geregelt.

     

    Solange nicht ernsthafter Betrug mit gravierender finanziellen Folgen (Heiratsschwindler) oder 

    körperliche oder psychische Gewalt im Spiel waren, finde ich es vermessen von Opfer zu reden.

    Im Eingangsthread war keine Rede von Kindern.

     

    Später brachte Martin das unglückliche Beispiel seiner Cousine, die wegen ihrem Kind mit Trisomie 21 sitzengelassen wurde 1975. 

     

    Andi:

     

    Auffällig an der Diskussion ist für mich, wie stark hier die Überzeugungen sind, die dann in Glaubenssätze, Parolen umgesetzt werden. Da wehrt sich jemand gegen den Begriff "Investition" in Zusammenhang mit Liebe und Beziehung, und bevorzugt "Geschenke". Spannend, erhellend, und vermutlich auch verbunden damit, wie denn eine Beziehung gesehen wird. Als vorübergehendes Ereignis, das gerade passt, oder als gegenseitiges Versprechen und bis zu einem gewissen Grad ausliefern, gerade wenn man mit Kindern auch noch eine gemeinsame Verantwortung eingeht? Und dann würde ja noch der Begriff der Beziehungsarbeit dazukommen, was der gleichen (für mich passenden) Denkweise entspricht wie die "Investition".

    "Für ein Scheitern der Beziehung sind immer beide gleich verantwortlich" ist auch so ein Glaubenssatz, den ich allerdings so pauschal nicht unterschreiben würde. Aber vielfach haben schon beide irgendwie ihren Anteil daran, dass die Beziehung nicht mehr für beide glücklich oder zumindest zufriedenstellend war.

    Das Beispiel hier finde ich allerdings etwas unglücklich gewählt, weil deutlich stereotyp. Tatsächlich erlebe ich häufig, dass sehr unterschiedlich bewertet wird, ob ein Mann sich trennt, oder eine Frau. Er lässt die Familie im Stich, sie hat sicherlich viele Gründe, eine lieblose (?), schwierige bis toxische Beziehung zu verlassen...  Eben, jede Trennung muss im Kontext betrachtet werden, und Bewertungen von aussen sind sowieso schwierig. 

    Eine andere Ebene ist die Konsequenz einer Trennung, was in Zusammenhang mit Kindern nicht zuletzt auch eine rechtliche Frage ist. Grundsätzlich bleiben beide Eltern in ihrer Verpflichtung den Kindern gegenüber. Und manchmal drücken sich Männer vor diesen Verpflichtungen, manchmal werden sie auch ausgeschlossen. Was übrigens auch als eine Form von Gewalt nach Trennung zu bezeichnen ist. Die alternierende Obhut als Regelfall wäre jedenfalls ein starkes Zeichen, dass beide Elternteile zuständig bleiben (müssen).

     

    Ich habe deutlich geschrieben  „verständlich“ und nicht „gerechtfertigt“. Das ist ein wesentlicher Unterschied ! 

    Etwas zu verstehen heißt nicht, es zu billigen oder zu entschuldigen.

    Genau deshalb berücksichtigt auch das Recht Motive. Würde man diesen Unterschied nicht machen, könnten wir uns Gerichtsverfahren sparen und jede Tat automatisch gleich bestrafen. So funktioniert weder Rechtsprechung noch Verantwortung.

    Motive zu benennen bedeutet nicht, Gewalt zu legitimieren. Es bedeutet, menschliches Verhalten einzuordnen. Deshalb gibt es mildernde Umstände, deshalb wird jede Tat individuell beurteilt, und deshalb versucht jeder Rechtsanwalt, die Motive seines Mandanten darzulegen  ohne dass dadurch die Tat ungeschehen oder erlaubt wird.
     

    für mich gibt es aber auch eine moralische Verpflichtung und nicht alles muss gesetzlich geregelt werden ! 

     


     

  • Gestern, 20:39

     

    Marianne:

    Ja, jeder hat das Recht eine Beziehung zu beenden. Aber er hat NICHT das Recht den anderen respektlos und geringschätzig zu behandeln, was bei ghosting der Fall ist. Diese Menschen sind entweder eiskalte Narzissen oder erbärmliche Feiglinge.

    Diesbezüglich gebe ich dir völlig recht , denn wenn ich jemanden höflich und respektvoll darüber informiere , dass ich keinen Kontakt mehr mit ihm möchte , dann ist es auch kein Gosting mehr und wird sicherlich auch respektiert 🙋‍♂️

  • Gestern, 20:37

     

    Alina:

     

    Karin:

    Du schriebst „Der Vater zahlte zwar seine Alimente und hielt sich formal an seine Pflichten“

    Pleonasmus also Sinngemäss weisser Schimmel?

    Den Alimenten zahlen ist bereits finanzielle Leistungen erbringen

     

    Ehrlich gesagt, klingt deine Geschichte aufgebauscht und erfunden.

    Ich bekomme keine Alimente.

    Ich fürchte es könnte ihn provozieren und es ist sicherer für uns ihn nicht an zu geben.

    Aber das ist für dieses Thema nicht relevant.

     

    Ich möchte das gar nicht so auf mich beziehen aber ich muss zugeben das ich mich davon im Umgangssprachen Sinne getriggert und angegriffen fühle.

     

    Als meine Frauenärztin gesagt hat das ich eine Frühuntersuchung machen könnte habe ich gefragt ob das muss, sie hat dann gefragt was den sei wenn es 21 hat, ich meinte "was soll dann sein, dann liebe ich es genau so" dann hat sie gefunden braucht es die auch nicht.

     

    Natürlich bin ich glücklich das mein Sohn gesund ist aber das hat nichts mit der Schuld zu tun die sein biologischer Vater hat.

    Das was der Mann mir angetan hat war ein Preis den es gekostet hat das es jetzt den Jungen gibt.

    Natürlich findet das nicht jede Mutter so, manche bereuen die Mutterschaft und das macht sie weder zu schlechten Menschen noch zu schlechten Müttern.

     

    Die Schwangerschaft und damit alleine zu sein und das Kind ist nichts was er mir angetan hat.

     

    Ein Kind zu haben und damit alleine zu sein ist kein Schaden der einem zugefügt wird.

     

    Aber das schlimmste daran ist ja das es ein Beispiel ist. Ein Beispiel dafür das jemand zu verlassen einen zum Täter macht und verlassen werden zum Opfer. Perfiede das dafür ein Beispiel Ran gezogen wird in dem eine Frau verlassen wurde, ich glaube nicht das sie dem zugestimmt hätte.

    Die Argumentation läuft auf eine Schuldumkehr hinaus, es gibt die argumentative Grundlage zu rechtfertigen das Frauen Schuld sind wenn sie von Männern ermordet werden wenn sie diese verlassen wollten.

     

     

    Der Vergleich ist unzulässig , denn ein 

    gesundes Kind und ein Kind mit einer schweren, lebenslangen Behinderung bedeuten völlig unterschiedliche Lebensrealitäten.

    Wenn ein Vater eine Frau genau in dem Moment verlässt, in dem feststeht, dass das gemeinsame Kind dauerhaft pflegebedürftig sein wird, ist das kein „normaler Trennungsfall“, sondern ein Rückzug aus Verantwortung.

    Deshalb kann man diese Beispiele nicht gleichsetzen das wäre ein Vergleich von Äpfeln mit Birnen. 


     

  • Gestern, 18:04

    Hallo, 

     

    aus aktuellem Anlass kann ich nur sagen: Die Haupopfer sind IMMER die Kinder!

    Diese werden fast vollständig ihres unbeschwerten Lebens beraubt und zerstört. Und ja, als Vater hat man viel in das oder die Kind(er) "investiert": Zeit, Liebe, Geld,...

    Ich sehe mich als Sekundäropfer, obwohl der Krieg primär gegen das Elternteil geführt wird, das entfremdet werden soll (meist gg. den Vater, theoretisch auch ungekehrt möglich, eher jedoch selten der Fall). Sobald das Kind "benutzt" und manipuliert wird, ist das Kind jedoch Hauptopfer - da gibt es keine Entschuldigung. Leider ist unser Rechtssystem dem nicht wirklich gewachsen, wie ich erfahren musste.

    Im Zuge des Weg-Mobbens des Vaters aus dem Dorf (Gemeinde) des eigenen Kindes kann es sogar passieren, dass ein Kind monatelang stationär auf der Kinderpsychiatrie sowie Sonderschule landet und man als KV PVA-bescheidet berufsunfähig wird. Genau das ist mir passiert. 

    Wenn eine KM, angeleitet durch ihre Eltern gemeinsam aus politischen Gründen dem KV plötzlich während und wegen der verf.widrigen Impfpflicht den totalen Krieg erklärt, der die Familie (und sich selber) vor den übergriffigen und grundrechtswidrigen Zwangsmassnahmen inkl. mRNA-Gen-Experiment schützen wollte, endet das 4 Jahre spāter so: 

    -Kinder-Jugendhilfe / Rettet das Kind

    -KJ-Psychiatrie

    -schwere psych. Behinderung d. Kindes, das vorher völlig normal war

    -Krampfanfälle, Notarzteinsätze beim Kind, die dem KV erst Monate danach berichtet werden (!)

    -ADHS

    -Impulskontrollstörung

    -Bindungsstörung d. Kindesalters mit Enthemmung

    -Entwicklungsstörung

    -Gewaltüberfälle des Kindes auf Lehrer und andere Kinder in der Sonderschule inkl. Jugendstrafsache (eingestellt wegen Strafunmündigkeit)

    -Bezirksgerichte und mehrere Anwälte, die teilweise aufgeben, sowie 5 stellige Kosten im Kampf, um das eigene Kind nach Monaten wieder sehen zu können (alles ist selber zu finanzieren).

    -KM verweigert durchgehend alle Angebote zu gem. Mediation, Familienberatung, Erziehungsberatung

    -KM wird nur noch von ihren Eltern ferngesteuert. Diese verteidigen immer noch das Corona-Narrativ, obwohl der Wind sich dreht. 

    -mehrere Krankenhausaufenthalte d. Kindes, Fachärzte, Therapeuten, usw. 

    -laufend "Helferkonferenzen" in Krankenhäusern und Schule, bei denen man als KV teilweise nicht eingeladen wird (trotz gem. Obsorge), weil das Kind ja "bei der Mama wohnt".

    -Besuchscafe, Kindersozialdienste, der KV trāgt natürlich die Kosten, diese Organisationen sind es aber wert

    - KM verweigert dauerhaft den Antrag auf Feststellung d. Pflegegeldes zu ihren eigenen Gunsten, da sie denkt, so eine Behinderung d. Kindes zu "verhindern" (m. E. eine schwere negativistische Störung)

    -immer wieder Versuche, die begl. Kontakte mit absurden Argumenten abzusagen, also dauerhafter Kampf, das eigene Kind auf eigene Kosten wenige Stunden pro Monat sehen zu können

    -unklare rechtliche Situation über Jahre

    -Verleumdungen und üble Nachreden, die so absurd sind, dass man es kaum glauben kann (z. B. Weigerung, im AKH f. das Kind einen Termin zu vereinbaren mit der "Begründung", dass der KV auch in Wien wohnt und man deshalb Wien "nicht mehr befahren" könne - letzteres schriftlich objektiviert und dokumentiert durch KH)

    -Erwachsenenvertretungsverfahren zu Gunsten der KM jedoch abgewiesen

    -u. a. vom KV und KJH angestrebte Unterbringung des Kindes wird auf unbestimmte Teit verschoben, da kein Platz zur Verfügung steht

    -Es wird der KJH seitens der MGE mit Suizid der KM bei Unterbringung gedroht, dies aber danach durch KM widerrufen. (Kind lebt weiterhin in der KM-Familie und beginnt, die Lehrer und Schüler mit "töten" zu bedrohen, muss getrennt 1 : 1 von Pädagogen ausserhalb der Kleingruppen-Klasse betreut werden, ca. 2h pro Tag noch möglich, aan schlechten Tagen Abbruch wegen Polizeieinsatz in der Schule mit Eskort zu KJ-Psychiatrie)

    -Obsorgeverfahren zieht sich über Jahre, das Kind bekommt die vollen psych. Nebenwirkungen ab, kein Ende in Sicht...

    -Kind lebt monatelang in der Angst, nicht mehr zuhause wohnen zu dürfen (dokumentiert durch KJH), der KV wird ihm als "Kindesentführer" verkauft, da er eine Unterbringung anstrebt

    -Obsorge-Richter bedroht die Anwälte mit Strafanzeige wegen Rechtsirrtum bei der Scheidung - > Anwaltswechsel nötig, wieder Kosten- und Zeitaufwand...

    -Anwaltsschreiben, die nicht mehr beantwortet werden... über 1 Jahr nach der Scheidung noch unklare Unterhaltssituation, daher keine steuerl. Abschreibung d. Zahlungen möglich....

     

    Ich habe alles probiert. Kind lebt immer noch bei KM und deren Eltern trotz unzähliger Empfehlungen zu soz.therapeut. Einrichtungen, u. a. von KJ-Psychiatrie, KJH.... Es ist unklar, wie das weitergeht...

    Leider haben die Kinder in unserer Gesellschaft kaum Rechte, wie man ja bei Corona gesehen hat. 

    Wenn ein KV das Geld für die Anwälte nicht aufbringt, sieht er das Kind ohnehin nie wieder, sobald nach der Abwertungsphase die Wegwerf-Phase einsetzt. 

    Die Phasen sind übriigens immer gleich: Love bombing phase -> devaluation phase -> discard phase & parental alienation -> smear campaign. Lise Leblanc auf Youtube hat das gut in ihren Videos erklärt. Manchmal habe ich das Gefühl, die kennt meinen Fall, so gespenstisch wirken ihre Videos. Kann aber nicht sein, sie streamt aus Kanada.....

     

    Hilferuf: Hat jemand eine Idee, wie ich meinem Kind helfen kann? 

     

    Was ist mit den Kindern, die zurückbleiben als Opfer der politisch verursachten Corona-Spaltung?

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

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