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  • Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Diskussion · 19 Beiträge · 1 Gefällt mir · 410 Aufrufe
    Bernd aus Aschbach-Markt

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    14.01.19, 19:07 - Zuletzt bearbeitet 14.01.19, 23:04.

Beiträge

  • 27.01.19, 11:41


    Des is ma zu stressig am Sonntag XP

  • Florian:


    Und ohne Kinder geht da nixi goi? :-P

    Das ginge sich heuer noch aus, wennst bald anfängst 😉

  • 27.01.19, 01:08


    Und ohne Kinder geht da nixi goi? :-P

  • Erika:

    Sonnenschein:

    Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    Hallo, ich bekomme 1350€ pro Kind, mein Expartner 150€pro Kind.

    Der Grund, er hat keinen Kontakt  zu den Kindern  ( Zwillinge) 

    Sonnenschein, zahlst du auch soviel Lohnsteuer? Du müsstest jährlich auf eine Lohnsteuer von 2700.- kommen, damit du den Bonus voll ausschöpfen kannst. Ansonsten bekommst du nur das zurück, was du tatsächlich bezahlst. Lg

    Hallo Erika, ja ich kann alles ausschöpfen.

     Dks für deine Information.

    Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg


     

    Erika:

    Sonnenschein:

    Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    Hallo, ich bekomme 1350€ pro Kind, mein Expartner 150€pro Kind.

    Der Grund, er hat keinen Kontakt  zu den Kindern  ( Zwillinge) 

    Sonnenschein, zahlst du auch soviel Lohnsteuer? Du müsstest jährlich auf eine Lohnsteuer von 2700.- kommen, damit du den Bonus voll ausschöpfen kannst. Ansonsten bekommst du nur das zurück, was du tatsächlich bezahlst. Lg

    (

    Erika:

    Sonnenschein:

    Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    Hallo, ich bekomme 1350€ pro Kind, mein Expartner 150€pro Kind.

    Der Grund, er hat keinen Kontakt  zu den Kindern  ( Zwillinge) 

    Sonnenschein, zahlst du auch soviel Lohnsteuer? Du müsstest jährlich auf eine Lohnsteuer von 2700.- kommen, damit du den Bonus voll ausschöpfen kannst. Ansonsten bekommst du nur das zurück, was du tatsächlich bezahlst. Lg

    HallErik,ja

    Erika:

    Sonnenschein:

    Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    Hallo, ich bekomme 1350€ pro Kind, mein Expartner 150€pro Kind.

    Der Grund, er hat keinen Kontakt  zu den Kindern  ( Zwillinge) 

    Sonnenschein, zahlst du auch soviel Lohnsteuer? Du müsstest jährlich auf eine Lohnsteuer von 2700.- kommen, damit du den Bonus voll ausschöpfen kannst. Ansonsten bekommst du nur das zurück, was du tatsächlich bezahlst. Lg

    Erika:

    Sonnenschein:

    Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    Hallo, ich bekomme 1350€ pro Kind, mein Expartner 150€pro Kind.

    Der Grund, er hat keinen Kontakt  zu den Kindern  ( Zwillinge) 

    Sonnenschein, zahlst du auch soviel Lohnsteuer? Du müsstest jährlich auf eine Lohnsteuer von 2700.- kommen, damit du den Bonus voll ausschöpfen kannst. Ansonsten bekommst du nur das zurück, was du tatsächlich bezahlst. Lg


     

  • Sonnenschein:

    Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    Hallo, ich bekomme 1350€ pro Kind, mein Expartner 150€pro Kind.

    Der Grund, er hat keinen Kontakt  zu den Kindern  ( Zwillinge) 

    Sonnenschein, zahlst du auch soviel Lohnsteuer? Du müsstest jährlich auf eine Lohnsteuer von 2700.- kommen, damit du den Bonus voll ausschöpfen kannst. Ansonsten bekommst du nur das zurück, was du tatsächlich bezahlst. Lg

  • 20.01.19, 20:04

    ja Panik braucht's net Joey 😉

    wenn, dann gibt's eher Probleme, wenn die Eltern getrennt leben und Uneinigkeit besteht. Klar ist, dass jeder zumindest 50 % bekommt, im Falle von Kinderbetreuungskosten gibt's da auch eine Ausnahme.

    @Andreas: ja du könnstest in diesem Fall den ganzen Bonus beanspruchen und mit ihr aufteilen. Muss man sich halt dann untereinander ausmachen. Allerdings, wenn sie 2019 in Beschäftigung (überwiegend über's Jahr) kommt, dann hat sie ebenfalls Bonusanspruch. 

  • 20.01.19, 16:40

    Keine Panik, in der Lohnverrechnung kann man den Familienbonus auch zu einem späteren Zeitpunkt noch ab 01.01.2019 rückwirkend berücksichtigen :) Wird dann einfach aufgerollt. Zumindest wirds bei mir so gehandhabt....

  • Interessant, ich habe mich bisher noch nicht so intensiv damit beschäftigt und freue mich über die Informationen.

    Dzt ist die Mutter arbeitslos, d.h. dann wohl ich könnte den Gesamtbetrag beantragen und wir machen uns die Aufteilung dann aus.

    Muss wohl darüber mit ihr reden :)

    Wir reden immer nur Termine und haben das ganz übersehen...

  • Bernd:

    Familienbonus Plus - Ein aktuelles Thema, welches die Meisten von uns betrifft

    Habt ihr euch schon Gedanken gemacht bezüglich Familienbonus Plus der ja seit 1.1.2019 gilt?

    Damit einhergehend tun sich einige Probleme auf, vor allem da, wo die Eltern getrennt leben. 

    Der Familienbonus wird auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Bei Selbständigen geht's nur im Nachhinein über die Einkommensteuererklärung für 2019, die im Jahr 2020 gelegt wird.

    Einerseits möchte ich euch mit diesem Beitrag daran erinnern, dass ihr den Antrag auf Geltendmachung nicht versäumt's, das wär für den Fall mittels Lohnverrechnung. Wer diesen Weg vor hat, sollte sich beeilen, denn bis zur Jänner-Lohnverrechnung dauert's nimma lange ;-) 

    Andererseits wär's interessant, wie ihr als geschieden/getrennt lebende Elternteile das mit eure(r)m Ex handhabt. 

    Freu mich über jeden, der etwas zu diesem Thema beitragen kann und möchte - euer Schwarmwissen ist gefragt ggg

    Hallo, ich bekomme 1350€ pro Kind, mein Expartner 150€pro Kind.

    Der Grund, er hat keinen Kontakt  zu den Kindern  ( Zwillinge) 

  • 20.01.19, 11:17
    ✗ Dieser Inhalt wurde von Markus wieder gelöscht.
  • 15.01.19, 00:12

    Tanja:

    Ich bin anscheinend nicht der "was wäre wenn" und "worst case" Denker.. Ich weiß schon, worauf du hinaus willst. Irgendwie kommt man schon zu dem Geld, wenn nicht auf dem Kulanzweg dann über den Steuerausgleich. Zündstoff für diverse Diskussionen wurden so definitiv geschaffen


    Da zähle ich mich ebenfalls nicht dazu ;-)  Leider gibt's in der Praxis solche Fälle, bzw. Fälle wo grobe Uneinigkeit besteht, die Elternteile nicht zusammenkommen und eventuell auch droht, nicht den ganzen Bonus ausschöpfen zu können, weil untereinander Feindseligkeiten bestehen..... ich wollte das nur aufzeigen ;-)

  • 15.01.19, 00:02

    Ich bin anscheinend nicht der "was wäre wenn" und "worst case" Denker.. Ich weiß schon, worauf du hinaus willst. Irgendwie kommt man schon zu dem Geld, wenn nicht auf dem Kulanzweg dann über den Steuerausgleich. Zündstoff für diverse Diskussionen wurden so definitiv geschaffen

  • 14.01.19, 22:59 - Zuletzt bearbeitet 14.01.19, 23:01.


    ja sehe ich auch so, wobei adäquate Aufteilung wie bereits beschrieben ganz oder jeweils nur zur Hälfte möglich ist. Auch einem etwaigen Streitfall kann man vorbeugen...und zwar dann, wein zB ein Elternteil sehr gut verdient und den vollen Bonus ausschöpfen kann und der andere unterhalb der Lohnsteuergrenze verdient. In diesem Fall würde es Sinn machen, wenn der Besserverdienende den Bonus zur Gänze beantragt und den Betrag dem anderen überweist. Falls er das aber nicht machen sollte, dann wär's vom anderen besser, solange mit dem Antrag (Lohnsteuerausgleich) zu warten, bis der andere den vereinbarten Betrag überwiesen hat. Wenn sich dieser aber weigert, so kann der andere dann im Zuge des Lohnsteuerausgleichs zumindest die Hälfte beantragen und der andere erhält dann vom Finanzamt im Nachhinein eine Nachforderung des Hälftebetrages. 

    Ich möchte damit aufzeigen, dass auch in dem Fall, wenn zwischen den Elternteilen kein gutes Vertrauensverhältnis besteht, es dennoch möglich ist, steuerlich das Beste herrauszuholen. Wie gesagt, spielt einer von beiden nicht mit, so wird er eben auf diese Weise bestraft und wird in die Pflicht genommen (Nachforderung durch Finanzamt!)

  • 14.01.19, 22:50

    Gut,aber das ist ja auch im Streitfall deutlich sichtbar wieviel zeit das kind wo oder mit wem verbringt..dh eine adäquate Aufteilung zum Wohle des Kindes sollte machbar sein.

  • 14.01.19, 22:41

    Ausnahme gibt es natürlich auch und da wird's speziell (vor allem wenn Kinderbetreuungskosten anfallen):

    Nur wenn einer der beiden getrennt lebenden Elternteile für den Großteil der Kinderbetreu­ungskosten aufkommt (mindestens aber 1 000 Euro), gilt folgende Regelung: Der Elternteil, der überwiegend die Kinderbetreuungskosten getragen hat, erhält einen Familienbonus Plus in Höhe von 1 350 Euro; der andere getrennt lebende Partner erhält in diesem Fall nur 150 Euro. Diese Regelung ist bis 2021 befristet.

    1 350 Euro sind dann 90 % von 1 500 Euro. Die bisherige Regelung, wonach Kinderbetreuungskosten steuerlich abzugsfähig waren, entfällt.

  • 14.01.19, 22:37


    Ein Aufteilung geht ja nur entweder ein Elternteil zur Gänze oder jeweils zur Hälfte. Kann natürlich ein Thema sein, dass bei den Eltern zu Konflikten führen kann, wenn sie sich uneinig sind. Das Wichtigste ist, dabei das Augenmerk auf die Kinder zu legen. Ihnen soll es ja zu Gute kommen. Gibt ja, vor allem bei den größern Kindern, genug Ausgaben, die anfallen. 

  • 14.01.19, 21:57

    Hmm..interessantes Thema..ich denke es kommt va,darauf an wo das Kind am meisten lebt..ich denk aber schon,dass ein aufteilen,in welcher Form auch immer,gerechtfertigt ist..bin sehr froh,dass ich mich mit meinem Exmann so gut verstehe😉

  • 14.01.19, 21:07


    abolut richtig SanThia :-) 

    Und das ist auch der Kern des Themas!  gibt es bei getrennt lebenenden Eltern keine Einigung, dann erhalten beide den Bonus zur Hälfte. Das kann auch bedeuten, falls da Streit bestehen sollte und ein Teil möchte den Ganzen beantragen, was ja möglich ist und der andere Elternteil macht das zum Beispiel später im Nachhinein, dann kann es sein, dass das Finanzamt den Fall aufrollt und derejenige, der den Bonus zur Gänze in Anspruch genommen hat, dann im Nachhinein eine Nachforderung über die Hälfte bekommt. Wird also in dem einen oder anderen Fall auch mitunter eine spannende Gschicht ;-)   Muss dazu anmerken, in meinem Fall ist das auch so ;-)

  • Aufteilung zwischen den Elternteilen Ein Elternteil kann entweder den vollen Familienbonus Plus in Höhe von 1.500 Euro bzw. 500 Euro pro Kind beanspruchen oder der Betrag wird den beiden zu gleichen Teilen zugewiesen, also jeweils 750 Euro bzw. 250 Euro. Leben die Eltern getrennt bzw. sind sie geschieden, können Sie sich auf eine Aufteilung wie im vorherigen Absatz einigen; gibt es keine Einigung, dann erhalten beide den Familienbonus jeweils zur Hälfte.

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