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  • Beschädigung oder Kunstfrevel?

    Diskussion · 55 Beiträge · 4 Gefällt mir · 656 Aufrufe
    Karin aus Schönenwerd

    Ihr Lieben

    Am Montag, 8.9.25 prang plötzlich ein neues Bild vom internationalen Künstler Banksy an rigoros bewachten Gerichtsgebäude in London.

    IMG_4559.jpeg

    Ein Richter, der auf ein Demonstrant einschlägt ist hingesprayt.

    Erst ein paar Tage zuvor wurde in London eine Demonstration mit Gewalt aufgelöst.
     

    Das Bild wurde schnell verdeckt und wird entfernt, Banksy ist wegen Gebäudebeschädigung angeklagt. Hier noch mehr Hintergrundwissen:

    https://www.youtube.com/watch?v=LIXa7NDErGQ

     

    Wie denkt Ihr darüber? 

    Ist es eine Wandbeschädigung? 

    Muss es entfernt werden? 

    oder 

    Ist es ein Kunstfrevel, dass es entfernt wird? 

    Was würdet Ihr tun, wäre es eure Hauswand?

     

    Bitte nicht ins politische abdriften, sonst wird der Thread geschlossen. Bleibt bei der Kunst oder Gebäudeschutz.

     

    10.09.25, 18:23 - Zuletzt bearbeitet 10.09.25, 20:49.

Beiträge

  • Heute, 12:00

    Die Stahlstadt Linz löste dieses Problem recht elegant. Seit Jahren entwickelte sich hier eine Graffiti-Szene, es wurde das eingezäunte Hafengelände mit den Gebäuden von der Stadt zu diesem Zweck freigegeben, international bekannte Künstler verewigen sich jedes Jahr koordiniert ein Stück mehr auf den Mauern. Die wirklich tollen Kunstwerke können im Zuge einer Führung besichtigt bzw in einem Workshop die Techniken ausprobiert werden.

     

    Bildquelle: alles meins 😉😁

    IMG_9479.png
    IMG_9480.jpeg
    IMG_9481.png
    IMG_9482.png

     

    https://www.linztourismus.at/freizeit/linz-entdecken/museen-und-ausstellungen/mural-harbor

  • Heute, 11:37 - Zuletzt bearbeitet Heute, 11:37.

    Wenn ich ein Haus hätte, würde ich auf alle Fälle einen Unterschied machen.

     

    Einen Bansky - gerne. Klingelbeutel an den Zaun, dann funzt das schon und ich hätte ausgesorgt. Für eine entsprechende Summe darf er auch gerne "abmontiert" werden. Also der Bansky, nicht der Beutel.

     

    Eine "Schmiererei" - never!

     

    Aber wo ist jetzt die Trennlinie??

  • Heute, 11:32

    Harald Naegeli, Der Sprayer von Zürich, wie der erste Künstler dieser Art genannt wurde, wurde 1979 in der Schweiz von der Polizei entdeckt und zu einer Geldstrafe sowie 6 Monate Haft verurteilt. Er flüchtete nach Deutschland und wurde 1984 ausgeliefert um seineHaft doch antreten zu müssen.

    Hier ein Artikel zu enttarnte Künstler https://www.srf.ch/news/gesellschaft/nach-banksy-enthuellung-diese-street-art-kuenstler-wurden-noch-nicht-enttarnt 

    Mandi:

     

    christine:

    Graffiti als politisches Statement.

    Das Anbringen von Graffiti ist ein zentraler Bestandteil einer politischen Aussage. Jede Diskussion um Banksy führt zwangsläufig zu (Gesellschafts)politischen Fragen. Der vorgebrachte Wunsch: „Bitte nicht ins politische abdriften“, halte ich für naiv.

     

    Grundsätzlich ist das Besprühen von Hauswänden auch für Banksy illegal. In Großbritannien, kann Graffiti-Sprühen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Banksy wird also nicht im rechtlichen Sinne "geduldet", sondern er ist äußerst geschickt darin, nicht erwischt zu werden. 

    Meine "Quelle".

    Der Computer meint, in schweren Fällen bis zu 6 Monaten oder länger.

     

  • Heute, 11:28

    Computer spukt folgende Urteile aus, mit Quellen:

    "• Ein Kunststudent wurde wegen wiederholtem Graffiti-Vandalismus mit ca. 12 Monaten Haft verurteilt (Schaden ~£80.000). 
    • Eine organisierte Gruppe, die großflächigen Schaden (geschätzt ~£2 Mio.) verursachte, erhielt kombinierte Strafen mit längeren Bewährungsstrafen und vielen Stunden gemeinnütziger Arbeit, aber keine 10 Jahre Freiheitsstrafe in einem einzigen Urteil."

  • Heute, 11:25 - Zuletzt bearbeitet Heute, 11:29.

     

    christine:

    Graffiti als politisches Statement.

    Das Anbringen von Graffiti ist ein zentraler Bestandteil einer politischen Aussage. Jede Diskussion um Banksy führt zwangsläufig zu (Gesellschafts)politischen Fragen. Der vorgebrachte Wunsch: „Bitte nicht ins politische abdriften“, halte ich für naiv.

     

    Grundsätzlich ist das Besprühen von Hauswänden auch für Banksy illegal. In Großbritannien, kann Graffiti-Sprühen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Banksy wird also nicht im rechtlichen Sinne "geduldet", sondern er ist äußerst geschickt darin, nicht erwischt zu werden. 

    Meine "Quelle".

     

    Der Computer meint, in schweren Fällen bis zu 6 Monaten oder länger.

    10 Jahre wäre sehr ungewöhnlich, bei wiederholten schwersten Fällen mit schwerster Sachbeschädigung. Ist anscheinend die theoretische Höchststrafe für "Criminal Damage". Wobei "extrem hoher Schaden" alles ist, was mehr als 5000 Pfund ausmacht. Und das ist nicht sehr viel.

  • Heute, 11:09

    Wie kommst du auf 10 Jahre Haft, Mandi? Weisst du mehr?

  • Heute, 08:31 - Zuletzt bearbeitet Heute, 08:32.

    10 Jahre Haft für ein Graffiti? Ja, die Strafgesetze in manchen Ländern sind schon absurd.

     

    Auch hier in A: Verbrechen gegen Leib und Leben werden geringer bestraft als solche, wo es um Geld geht. Selbst wenn es um vergleichsweise wenig Geld geht.

     

    Geld ist mehr Wert als Leib und Leben, habe ich den Eindruck.

  • Heute, 07:50

    Ja… und dann gibt es die humorlosen Kunstbanausen…

  • Heute, 02:08 - Zuletzt bearbeitet Heute, 02:11.

    Jedes Bemalen von fremdem Eigentum ohne Zustimmung des Besitzers gilt als Sachbeschädigung gem. § 125 StGB,  egal ob es ein Amateur oder anerkannter Künstler war. 

  • Gestern, 23:12 - Zuletzt bearbeitet Gestern, 23:13.

    Mich hat es eher traurig gestimmt, da es mir wie Verrat vorkommt oder Gier nach Schlagzeilen ohne Rücksicht auf die Konsequenzen. Noch ist es nicht bewiesen, noch kann es als Zeitungsente angesehen werden. 

    Meine Begeisterung für seine Kunst schmälert sich kein bisschen, wenn er es denn wäre.

  • Gestern, 23:05

    Schon ein paar Tage her, aber da ich es jetzt gerade erst gelesen habe.

     

    @Karin (oder wer auch immer): 

    wie denkst du/Ihr über die vermeintliche Aufdeckung der Identität von Banksy? Geht damit ein Stück des Mythos und zugleich die "Besonderheit" von seinen Kunstwerken verloren? 

    Hätten die Journalisten es besser lassen sollen, auch im Bezug auf seine Persönlichkeitsrechte?

  • 03.10.25, 08:34

     

    Karin:

    Hallo Ronny

    Du machst ein Fragezeichen nach deiner Grössenaussage, warum? Weisst du mehr darüber?
     

    Was ich von Zürich weiss, Es gibt legale Flächen wo gesprayt werden darf und sonst ist es strafbar, auch wenn es nur ein kleiner Punkt ist.

    Man darf ja nicht einmal die eigene Hauswand in einer Farbe streichen, die einem gefällt, ohne Bewilligung.

    Ronny:

    Wenn die Hauswand mir gehört hätte ich es stehen lassen.

    Leider sind solche Bilder ab 0.5m2 Bewilligungspflichtig?

     

    Die Möglichkeit ein Wandbild zu malen wenn es grösser als 50cm wäre braucht eine Reklamebewilligung. Um das zu umgehen müsste es mobil oder als Bild aufmontiert werden, was natürlich aufwendiger ist .. daher begreife ich die schnellere, meist nächtliche Aktionen ...

  • 02.10.25, 18:34

    Graffiti als politisches Statement.

    Das Anbringen von Graffiti ist ein zentraler Bestandteil einer politischen Aussage. Jede Diskussion um Banksy führt zwangsläufig zu (Gesellschafts)politischen Fragen. Der vorgebrachte Wunsch: „Bitte nicht ins politische abdriften“, halte ich für naiv.

     

    Grundsätzlich ist das Besprühen von Hauswänden auch für Banksy illegal. In Großbritannien, kann Graffiti-Sprühen mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Banksy wird also nicht im rechtlichen Sinne "geduldet", sondern er ist äußerst geschickt darin, nicht erwischt zu werden.

     

    Während ein unbekannter Sprayer also eine Straftat begeht, schafft Banksy durch seinen Namen und seine Bekanntheit über Nacht ein wertvolles Gut. Sobald ein Werk als echter "Banksy" identifiziert wird, verwandelt es sich von Sachbeschädigung in ein wertvolles Kunstwerk. Hausbesitzer sind dann oft eher daran interessiert, das Werk zu schützen oder zu verkaufen oder zu vermarkten, anstatt Anzeige zu erstatten.

     

    Die politische Dimension schützt ihn. 

    Wo kein Kläger da kein Richter.
     

  • 11.09.25, 15:49

     

    Matthias:

    Ich es der Kunst zuliebe stehen lasse oder anzeige und es entfernen lassen.

     

    In Fall Banksy würde ich mich sehr geehrt fühlen, hätte ich ein Haus. 

    Wie lange würde aber diese "Ehre" Bestand haben und wiegt die Ehre die negative Assoziation, die mit dem Abbild einhergeht auf? 
    Ich meine "Deine Hauswand" bedeutet es ist Dein Haus, wo man in der Regel immer drin wohnbleibt... möchte ich dann täglich die nächsten 40 Jahren immer dieses Bild sehen... Menschen vor meinem Haus stehen haben, die Selfies machen etc.?

    Warum fühlst Du Dich "geehrt"? 

    Immerhin hätte er ja auch Dich fragen können, ob er Deine Hauswand nutzen kann... und was er darstellen möchte.

     

    Also aus der Perspektive betrachtet, hat er Dich als Besitzer ja nicht respektiert.

    Dazu "geehrt" fühlen hat ja etwas mit Deinem Ego zu tun... den Künstler interessiert ja nur seine Leinwand... und das wäre in dem Fall das Haus. Wem es gehört, spielt ja im Endeffekt keine Rolle. 

     

    Das Hintergrundwissen das du erwähnst, liess ich bewusst weg um nicht ins politische zu fallen, so gern ich mich darüber unterhalten würde (da geht es mir wie Erv), halte ich mich nun zurück dir darauf zu antworten. Den GE Richtlinien (keine politische Diskussion) folgend….

    Ich finde das Hintergrundwissen in dem Zusammenhang wichtig, da die Kritik durchaus von jedem anders gesehen wird und keine Selbstreflexion beinhaltet, denn er rechtfertigt ja die Handlungen dieser Gruppe gleichermaßen.

     

    Kommen wir wieder zurück zur "Ehre"... wenn ein bekannter Künstler ein sehr kritisch zu sehendes Kunstwerk erstellt, welches man in seiner Kritik hinterfragen sollte, würde ich mich eher - je nachdem wie man zu dem Kunstwerk Stellung bezieht - beschämt fühlen. 

     

    Eine politische Diskussion fängt an, wenn man über Partein diskuttiert, hier kann man es aber rein sachlich bezogen auf "Botschaft" und "Empfänger/Adressat" betrachten.  

    Warum geehrt

     

    Weil ich ihn bewundere für sein Engagement, seine Technik bei der streetart, seine Motive, seine Haltung gegen Verkauf von Kunst. Die vielen Selfitouristen könnten mich vielleicht nerven, aber dazu hat Stefan eine Lösung präsentiert.😉

    Die Werke, die ich bisher sah, fand ich alle in jeder Hinsicht genial. Wie zum Beispiel dieses hier:

     

    IMG_0487.jpeg

     

    So poetisch

     

    Zum Rest hat Peperone so geantwortet, dass ich nur nickend beipflichten kann.

  • 11.09.25, 14:26 - Zuletzt bearbeitet 11.09.25, 14:57.

     

    Matthias:

    Ich es der Kunst zuliebe stehen lasse oder anzeige und es entfernen lassen.

     

    In Fall Banksy würde ich mich sehr geehrt fühlen, hätte ich ein Haus. 

    Wie lange würde aber diese "Ehre" Bestand haben und wiegt die Ehre die negative Assoziation, die mit dem Abbild einhergeht auf? 
    Ich meine "Deine Hauswand" bedeutet es ist Dein Haus, wo man in der Regel immer drin wohnbleibt... möchte ich dann täglich die nächsten 40 Jahren immer dieses Bild sehen... Menschen vor meinem Haus stehen haben, die Selfies machen etc.?

    Warum fühlst Du Dich "geehrt"? 

    Immerhin hätte er ja auch Dich fragen können, ob er Deine Hauswand nutzen kann... und was er darstellen möchte.

     

    Also aus der Perspektive betrachtet, hat er Dich als Besitzer ja nicht respektiert.

    Dazu "geehrt" fühlen hat ja etwas mit Deinem Ego zu tun... den Künstler interessiert ja nur seine Leinwand... und das wäre in dem Fall das Haus. Wem es gehört, spielt ja im Endeffekt keine Rolle. 

     

    Das Hintergrundwissen das du erwähnst, liess ich bewusst weg um nicht ins politische zu fallen, so gern ich mich darüber unterhalten würde (da geht es mir wie Erv), halte ich mich nun zurück dir darauf zu antworten. Den GE Richtlinien (keine politische Diskussion) folgend….

    Ich finde das Hintergrundwissen in dem Zusammenhang wichtig, da die Kritik durchaus von jedem anders gesehen wird und keine Selbstreflexion beinhaltet, denn er rechtfertigt ja die Handlungen dieser Gruppe gleichermaßen.

     

    Kommen wir wieder zurück zur "Ehre"... wenn ein bekannter Künstler ein sehr kritisch zu sehendes Kunstwerk erstellt, welches man in seiner Kritik hinterfragen sollte, würde ich mich eher - je nachdem wie man zu dem Kunstwerk Stellung bezieht - beschämt fühlen. 

     

    Eine politische Diskussion fängt an, wenn man über Partein diskuttiert, hier kann man es aber rein sachlich bezogen auf "Botschaft" und "Empfänger/Adressat" betrachten.  

    Wenn Du auf den politischen Hintergrund abzielst, müsstest Du neben den Anschuldigungen 
    gegen die Gruppe und Demonstranten auch der Sache nachgehen wie berechtigt diese sind!

    Das Verbot wurde zum Beispiel von Amnesty International sowie von Experten von den Verein-
    ten Nationen scharf kritisiert, "Handlungen, die darauf abzielen, Eigentum zu beschädigen, aber nicht darauf abzielen, Menschen zu töten oder zu verletzen", sollten nicht als Terrorismus eingestuft werden, zusammen mit der Feststellung, dass der Schritt eine "abschreckende Wirkung" auf politischen Protest und "Interessenvertretung im Allgemeinen" haben könnte. [112]
    Palästina-Aktion – Wikipedia auf der Demo wurden viele Demonstranten einfach deswegen fest-
    genommen weil sie Unterstützung für die Gruppe zeigten, was man nach Gesetzeslage durch die 
    Einstufung als Terrororganisation sicher nachvollziehen kannNahost-Liveblog: ++ Festnahmen bei Pro-Palästina-Demo in London ++ | tagesschau.de ich denke mit dem Graffiti, tut Banksy lediglich dieses Verbot vom Gericht und "überzogene Polizeigewalt" kritisieren ohne sich deswegen mit der Gruppe an sich gemein zu machen....

  • 11.09.25, 14:19

    Ich es der Kunst zuliebe stehen lasse oder anzeige und es entfernen lassen.

     

    In Fall Banksy würde ich mich sehr geehrt fühlen, hätte ich ein Haus. 

    Wie lange würde aber diese "Ehre" Bestand haben und wiegt die Ehre die negative Assoziation, die mit dem Abbild einhergeht auf? 
    Ich meine "Deine Hauswand" bedeutet es ist Dein Haus, wo man in der Regel immer drin wohnbleibt... möchte ich dann täglich die nächsten 40 Jahren immer dieses Bild sehen... Menschen vor meinem Haus stehen haben, die Selfies machen etc.?

    Warum fühlst Du Dich "geehrt"? 

    Immerhin hätte er ja auch Dich fragen können, ob er Deine Hauswand nutzen kann... und was er darstellen möchte.

     

    Also aus der Perspektive betrachtet, hat er Dich als Besitzer ja nicht respektiert.

    Dazu "geehrt" fühlen hat ja etwas mit Deinem Ego zu tun... den Künstler interessiert ja nur seine Leinwand... und das wäre in dem Fall das Haus. Wem es gehört, spielt ja im Endeffekt keine Rolle. 

     

    Das Hintergrundwissen das du erwähnst, liess ich bewusst weg um nicht ins politische zu fallen, so gern ich mich darüber unterhalten würde (da geht es mir wie Erv), halte ich mich nun zurück dir darauf zu antworten. Den GE Richtlinien (keine politische Diskussion) folgend….

    Ich finde das Hintergrundwissen in dem Zusammenhang wichtig, da die Kritik durchaus von jedem anders gesehen wird und keine Selbstreflexion beinhaltet, denn er rechtfertigt ja die Handlungen dieser Gruppe gleichermaßen.

     

    Kommen wir wieder zurück zur "Ehre"... wenn ein bekannter Künstler ein sehr kritisch zu sehendes Kunstwerk erstellt, welches man in seiner Kritik hinterfragen sollte, würde ich mich eher - je nachdem wie man zu dem Kunstwerk Stellung bezieht - beschämt fühlen. 

     

    Eine politische Diskussion fängt an, wenn man über Partein diskuttiert, hier kann man es aber rein sachlich bezogen auf "Botschaft" und "Empfänger/Adressat" betrachten.  

  • 11.09.25, 11:32

    Hallo Ronny

    Du machst ein Fragezeichen nach deiner Grössenaussage, warum? Weisst du mehr darüber?
     

    Was ich von Zürich weiss, Es gibt legale Flächen wo gesprayt werden darf und sonst ist es strafbar, auch wenn es nur ein kleiner Punkt ist.

    Man darf ja nicht einmal die eigene Hauswand in einer Farbe streichen, die einem gefällt, ohne Bewilligung.

    Ronny:

    Wenn die Hauswand mir gehört hätte ich es stehen lassen.

    Leider sind solche Bilder ab 0.5m2 Bewilligungspflichtig?

     

  • 11.09.25, 11:13

    Hallo Matthias

     

    Ich schätze es sehr, dass du dir die Zeit genommen hast, deine Meinung sehr reflektiert zu umschreiben. Das wir in einigen Punkten nicht selber Meinung sind, schmälert mein Dank nicht.

    Ich frage ja nach euer Meinung und bin gerne bereit sie zu überdenken.

     

    Vor allem der Punkt, wenn ein Künstler auf „deine“ Wand etwas, das ganz gegen der eigenen Werte entspricht, anbringt. Da bin ich dann auch nicht mehr so sicher, ob ich es der Kunst zuliebe stehen lasse oder anzeige und es entfernen lassen.

     

    In Fall Banksy würde ich mich sehr geehrt fühlen, hätte ich ein Haus. 

     

    Das Hintergrundwissen das du erwähnst, liess ich bewusst weg um nicht ins politische zu fallen, so gern ich mich darüber unterhalten würde (da geht es mir wie Erv), halte ich mich nun zurück dir darauf zu antworten. Den GE Richtlinien (keine politische Diskussion) folgend….

    Matthias:

    Vielleicht sollte man erst mal über die Hintergründe alle MitLeser aufklären/abholen. 

     

    Bei der Demonstration ging es um den Verbot der von der britischen Regierung als terroristisch eingestufte Gruppe "Palistine Action", die Sabotage-Aktionen ausgeführt hatte wie Stürmung einer Militärbasis, besprühen von Flugzeugen mit roter Farbe. 
    Während der Demonstration, die seitens der Demonstranten nicht friedlich gegenüber der Polizei verlief, kam es zu hunderten Festnahmen. 
     

    Wie denkt Ihr darüber?  Ist es eine Wandbeschädigung? 

    Rein sachlich betrachtet, hat ein Künstler eine Gebäude beschädigt ohne die Erlaubnis zu haben. Daher ist es für mich eine eindeutige Wandbeschädigung... und natürlich muss es entfernt werden!

     

    Betrachten wir das Kunstwerk an sich, ist es eine Kritik an die britische Regierung. 

     

    Die Frage wäre jetzt "Muss man Kritik äußern in dem man eine andere Straftat begeht und ein Gebäude beschädigt"? Ich finde auch hier ... NEIN! 

     

    Was wären die Folgen, wenn man es "duldet"?

    ... dann hätten wir demnächst auf dem BigBen, Tower Bridge oder Buckingham Palace Malerein und Grafitti als Kritik. Möchtet ihr dies auf euren Urlaubsfotos sehen?

     

    Wenn dann müsste sich die Kritik meiner Meinung nach gegen den Krieg in Gaza richten, denn - auch wieder sachlich betrachtet - ist das Eindringen in eine Militärbasis und besprühen eines Militärflugzeuges eine terroristische Aktion. 

    Wir dürfen eine Meinung haben, wir dürfen auf die Straße gehen und gegen den Krieg in Gaza demonstrieren, aber in Militärbasen einzudringen ist für mich Terror... denn die Ausübenden (Militär) sind ja nicht, diejenigen welche entscheiden. 

     

    Daher bin ich hier klar auf der Seite der britischen Regierung. 

     

    Ich hätte mir aber eine andere besonnene Vorgehensweise der Staatsgewalt, hier der Polizei, gewünscht, aber da kennen wir auch nicht genau die Gesetze in GB und waren auch nicht vor Ort. 

    (Da hilft auch kein Youtube Video oder sonst etwas, weil unklar ist, welche Intention der Ersteller mit dem Video erreichen möchte... welche Gefühle er beim Betrachter auslösen möchte etc.)

     

    Ist es ein Kunstfrevel, dass es entfernt wird? 

    Was würdet Ihr tun, wäre es eure Hauswand?

    Nur weil es Kunst ist, muss es nicht "Kunst" sein, die mir gefällt. 

    Möchtet ihr so ein Bild jeden Tag auf Eurer Hauswand sehen? ... egal ob Kunst oder nicht... ob sehr gut oder nicht gut dargestellt oder von einem bekannten Künstler oder Grafiti Künstler um die Ecke. 

     

    Vor Jahren war es "Mode" goldene Gürtel zu tragen oder die Handtasche in der Ellbogen-Beuge... fand ich es gut?... Nein, eher abstoßend. 

     

    Wenn es meine Hauswand wäre, würde ich den Künstler verklagen die Wand neu streichen zu lassen... was aber gleichzeitig nicht bedeutet ich bin "Pro oder Contra". 

     

    Man stelle sich vor ein Künstler würde auf meine Hauswand ein Riesen-Bayern München Grafiti sprühen, was künstlerisch sehr wertvoll ist... und ganz schnell weggemacht werden würde. 

     

    Der oben angegebene Künstler, hätte ja auch sein "Kunstwerk" auf ein Tuch sprühen können und dieses dann vor dem Gebäude aufhängen können. 

     

  • 11.09.25, 10:49

    Vielleicht sollte man erst mal über die Hintergründe alle MitLeser aufklären/abholen. 

     

    Bei der Demonstration ging es um den Verbot der von der britischen Regierung als terroristisch eingestufte Gruppe "Palistine Action", die Sabotage-Aktionen ausgeführt hatte wie Stürmung einer Militärbasis, besprühen von Flugzeugen mit roter Farbe. 
    Während der Demonstration, die seitens der Demonstranten nicht friedlich gegenüber der Polizei verlief, kam es zu hunderten Festnahmen. 
     

    Wie denkt Ihr darüber?  Ist es eine Wandbeschädigung? 

    Rein sachlich betrachtet, hat ein Künstler eine Gebäude beschädigt ohne die Erlaubnis zu haben. Daher ist es für mich eine eindeutige Wandbeschädigung... und natürlich muss es entfernt werden!

     

    Betrachten wir das Kunstwerk an sich, ist es eine Kritik an die britische Regierung. 

     

    Die Frage wäre jetzt "Muss man Kritik äußern in dem man eine andere Straftat begeht und ein Gebäude beschädigt"? Ich finde auch hier ... NEIN! 

     

    Was wären die Folgen, wenn man es "duldet"?

    ... dann hätten wir demnächst auf dem BigBen, Tower Bridge oder Buckingham Palace Malerein und Grafitti als Kritik. Möchtet ihr dies auf euren Urlaubsfotos sehen?

     

    Wenn dann müsste sich die Kritik meiner Meinung nach gegen den Krieg in Gaza richten, denn - auch wieder sachlich betrachtet - ist das Eindringen in eine Militärbasis und besprühen eines Militärflugzeuges eine terroristische Aktion. 

    Wir dürfen eine Meinung haben, wir dürfen auf die Straße gehen und gegen den Krieg in Gaza demonstrieren, aber in Militärbasen einzudringen ist für mich Terror... denn die Ausübenden (Militär) sind ja nicht, diejenigen welche entscheiden. 

     

    Daher bin ich hier klar auf der Seite der britischen Regierung. 

     

    Ich hätte mir aber eine andere besonnene Vorgehensweise der Staatsgewalt, hier der Polizei, gewünscht, aber da kennen wir auch nicht genau die Gesetze in GB und waren auch nicht vor Ort. 

    (Da hilft auch kein Youtube Video oder sonst etwas, weil unklar ist, welche Intention der Ersteller mit dem Video erreichen möchte... welche Gefühle er beim Betrachter auslösen möchte etc.)

     

    Ist es ein Kunstfrevel, dass es entfernt wird? 

    Was würdet Ihr tun, wäre es eure Hauswand?

    Nur weil es Kunst ist, muss es nicht "Kunst" sein, die mir gefällt. 

    Möchtet ihr so ein Bild jeden Tag auf Eurer Hauswand sehen? ... egal ob Kunst oder nicht... ob sehr gut oder nicht gut dargestellt oder von einem bekannten Künstler oder Grafiti Künstler um die Ecke. 

     

    Vor Jahren war es "Mode" goldene Gürtel zu tragen oder die Handtasche in der Ellbogen-Beuge... fand ich es gut?... Nein, eher abstoßend. 

     

    Wenn es meine Hauswand wäre, würde ich den Künstler verklagen die Wand neu streichen zu lassen... was aber gleichzeitig nicht bedeutet ich bin "Pro oder Contra". 

     

    Man stelle sich vor ein Künstler würde auf meine Hauswand ein Riesen-Bayern München Grafiti sprühen, was künstlerisch sehr wertvoll ist... und ganz schnell weggemacht werden würde. 

     

    Der oben angegebene Künstler, hätte ja auch sein "Kunstwerk" auf ein Tuch sprühen können und dieses dann vor dem Gebäude aufhängen können. 

  • 11.09.25, 05:01

    Wenn die Hauswand mir gehört hätte ich es stehen lassen.

    Leider sind solche Bilder ab 0.5m2 Bewilligungspflichtig?

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